Nach Jahren der laufenden Abschreibung endet die Nutzung eines Anlageguts häufig mit dem Verkauf – sei es eine ausrangierte Maschine, ein Firmenwagen nach Ablauf der Nutzungsdauer oder ausgemusterte Büroausstattung. Buchhalterisch reicht es dabei nicht, nur den erzielten Verkaufserlös zu erfassen: Auch der noch vorhandene Restbuchwert des Wirtschaftsguts muss korrekt aus den Büchern entfernt werden.
Der Restbuchwert als Ausgangspunkt
Jedes Anlagegut steht in der Buchhaltung mit seinem Restbuchwert – den ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich aller bisher vorgenommenen Abschreibungen – in den Büchern. Wird das Wirtschaftsgut verkauft, muss dieser Restbuchwert vollständig ausgebucht werden, unabhängig davon, zu welchem Preis der tatsächliche Verkauf erfolgt.
Buchgewinn oder Buchverlust: Die entscheidende Differenz
Der eigentliche buchhalterische Erfolg des Verkaufs ergibt sich aus der Differenz zwischen dem erzielten Nettoverkaufspreis und dem noch vorhandenen Restbuchwert. Liegt der Verkaufspreis über dem Restbuchwert, entsteht ein Buchgewinn, der als sonstiger betrieblicher Ertrag zu erfassen ist. Liegt er darunter, entsteht entsprechend ein Buchverlust als sonstiger betrieblicher Aufwand.
Ein Rechenbeispiel: Verkauf mit Buchgewinn
📐 Beispieldaten
Anschaffungskosten: 30.000,00 € · kumulierte Abschreibung: 25.000,00 € → Restbuchwert: 5.000,00 €
Verkaufspreis: 8.000,00 € netto + 1.520,00 € USt (19 %) = 9.520,00 € brutto → Buchgewinn: 3.000,00 €
Buchung bei Verkauf mit Gewinn
| Kontenrahmen | Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|---|
| SKR03 | 1200 Bank (9.520,00 €) | 0210 Maschinen (5.000,00 € Restbuchwert) / 1776 USt 19 % (1.520,00 €) / 2760 Erträge aus Anlagenabgängen (3.000,00 €) | 9.520,00 € |
| SKR04 | 1800 Bank (9.520,00 €) | 0440 Maschinen (5.000,00 € Restbuchwert) / 3806 USt 19 % (1.520,00 €) / 4855 Erträge aus Anlagenabgängen (3.000,00 €) | 9.520,00 € |
Ein Rechenbeispiel: Verkauf mit Buchverlust
📐 Beispieldaten
Anschaffungskosten: 20.000,00 € · kumulierte Abschreibung: 12.000,00 € → Restbuchwert: 8.000,00 €
Verkaufspreis: 5.000,00 € netto + 950,00 € USt (19 %) = 5.950,00 € brutto → Buchverlust: 3.000,00 €
Buchung bei Verkauf mit Verlust
| Kontenrahmen | Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|---|
| SKR03 | 1200 Bank (5.950,00 €) / 2775 Verluste aus Anlagenabgängen (3.000,00 €) | 0210 Maschinen (8.000,00 € Restbuchwert) / 1776 USt 19 % (950,00 €) | 8.950,00 € |
| SKR04 | 1800 Bank (5.950,00 €) / 4865 Verluste aus Anlagenabgängen (3.000,00 €) | 0440 Maschinen (8.000,00 € Restbuchwert) / 3806 USt 19 % (950,00 €) | 8.950,00 € |
Sonderfall: Verkauf eines Elektrofahrzeugs mit Sonderabschreibung
Wurde für das verkaufte Wirtschaftsgut zuvor die neue E-Fahrzeug-Sonderabschreibung genutzt, ist der Restbuchwert aufgrund der hohen Anfangsabschreibung meist besonders niedrig – ein Verkauf innerhalb der ersten Jahre führt deshalb häufiger zu einem spürbaren Buchgewinn als bei regulär linear abgeschriebenen Fahrzeugen.
Kein Verkaufserlös bei vollständiger Verschrottung
Wird ein Wirtschaftsgut nicht verkauft, sondern lediglich entsorgt oder verschrottet, ohne dass ein Erlös erzielt wird, entfällt die Gegenbuchung auf dem Bankkonto vollständig. Der verbleibende Restbuchwert wird dann in voller Höhe als Buchverlust beziehungsweise außerplanmäßige Abschreibung erfasst.
Wichtiger Hinweis zu den Kontennummern
Die hier genannten Kontennummern entsprechen der gängigen Standardbelegung von SKR03 und SKR04, können aber je nach verwendeter Buchhaltungssoftware und Kontenrahmen-Version geringfügig abweichen. Im Zweifelsfall sollte die konkrete Buchung mit dem eigenen Steuerberater oder der eigenen Finanzbuchhaltung abgestimmt werden.
Häufige Fragen
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