Beitragsbemessungsgrenzen 2027: Außerordentliche Sonderanhebung bereits beschlossen
Zum 1. Januar 2027 steigt die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung zusätzlich zur regulären Anpassung um weitere 300 Euro monatlich – die exakte Gesamthöhe steht jedoch erst mit dem Kabinettsbeschluss im Herbst 2026 fest.